
Artenschutz bei Abriss und Sanierung von Gebäuden
Bei Abriss-, Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen ist der Artenschutz zwingend zu berücksichtigen – unabhängig davon, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder nicht. Vor Beginn einer Maßnahme müssen Gebäude und Bauwerke (z. B. Brücken oder Denkmäler), Grundstücke sowie Gehölzbestände daraufhin überprüft werden, ob sie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten geschützter Arten beherbergen. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz sind frühzeitig in die Planung einzubeziehen.

Warum Artenschutz bei Bauvorhaben relevant ist
Artenschutz bedeutet, die Vielfalt von Pflanzen und Tieren sowie ihre Lebensräume dauerhaft zu erhalten. Viele Tierarten nutzen Gebäude, Bauwerke und angrenzende Grünflächen als Rückzugs-, Brut- oder Überwinterungsorte. Eingriffe in diese Strukturen können schnell zu Verstößen gegen das Naturschutzrecht führen, wenn sie nicht fachlich begleitet werden. Gerade bei Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen entstehen häufig Risiken, die sich durch eine frühzeitige Artenschutzprüfung vermeiden lassen.

Geschützte Arten und gesetzliche Vorgaben
Auch bei Bau- und Abrissmaßnahmen im Innen- und Außenbereich dürfen
geschützte Tierarten ebenfalls nicht beeinträchtigt werden. Neben
baurechtlichen Anforderungen sind deshalb die Regelungen des
Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten.
Die artenschutzrechtlichen Verbote gelten unter anderem für:
- alle europäischen Vogelarten
- alle Fledermausarten
- Hornissen und weitere Insekten
- Amphibien- und Reptilienarten
Verboten ist es insbesondere, Tiere zu töten oder zu verletzen, sie
erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu
beschädigen oder zu zerstören.


Gebäude, Gehölze und Freiflächen als Lebensraum
Gebäude und Bauwerke
Gebäude und Bauwerke werden nicht nur von Menschen genutzt: Vögel, Fledermäuse, Bienen, Wespen oder Hornissen finden dort Unterschlupf, etwa in Mauerspalten, Dachvorsprüngen, Fassaden oder Dachböden. Auch Keller und Hohlräume dienen häufig als Quartiere.
Gehölze, Bäume und Freiflächen
Ebenso sind Gehölze, Bäume und Freiflächen oft betroffen – insbesondere dann, wenn Rückschnitte oder Fällungen geplant sind. Bäume haben dabei eine besondere Bedeutung: Sie bieten Nahrung, Schutz sowie Fortpflanzungs- und Aufzuchtstätten für zahlreiche Arten. Solche Bäume werden als Biotop- oder Habitatbäume bezeichnet. Typische Habitatstrukturen sind zum Beispiel Spechtlöcher, lose Rindenpartien, Spalten oder abgestorbene Stammteile..
Artenschutzkontrollen bei Gehölzpflege und Gehölzrodung im Winter
Auch bei Gehölzpflege- und Rodungsmaßnahmen im Winter ist der Artenschutz zu berücksichtigen. Im Rahmen notwendiger Gehölzrodungen, z. B. im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen, ist vorab eine Artenschutzkontrolle durchzuführen. Im Zuge dieser Kontrollen werden potenzielle Habitatbäume erfasst, welche eine Eignung als Fortpflanzungs- und/oder Ruhestätten geschützter Arten aufweisen, sowie die umgebenden Flächen. Zu beachten sind etwa Quartierbäume von Fledermäusen, welche teils auch innerhalb der Gehölze überwintern, aber auch Brutbäume besonders geschützter Vogelarten sowie Lebensräume der Haselmaus, von Reptilien oder geschützten Pflanzenarten. Ergeben sich Hinweise auf potenziell betroffene Arten, werden geeignete Vermeidungs-, Kompensations- und/oder Monitoring-Maßnahmen festgelegt, um artenschutzrechtliche Verstöße zu vermeiden und die Maßnahme rechtssicher umzusetzen.
Weitere Lebensräume
Neben Bäumen können auch Sträucher, Gräser und Gewässer wichtige Lebensräume darstellen. Viele Vogelarten brüten bodennah oder in dichter Vegetation, Amphibien nutzen Wasser- und Landlebensräume gleichermaßen. Reptilien sind auf strukturreiche, sonnenexponierte Flächen angewiesen. Der Rückgang geeigneter Lebensräume ist einer der Hauptgründe für die Gefährdung dieser Arten.
Ein Bauvorhaben lässt sich naturverträglich umsetzen, wenn sichergestellt ist, dass geschützte Tiere nicht geschädigt werden und ihre Lebensstätten erhalten bleiben oder fachgerecht ausgeglichen werden.

Unsere Leistungen im Bereich Artenschutz Artenschutzprüfung (ASP 1)
- Artenschutzprotokoll (Kurzbericht)
- Artenschutzkontrollen an Gebäuden, Bauwerken, Gehölzen und Grünflächen
- Gutachten für geschützte Tier- und Pflanzenarten
- Erfassung und Bewertung von Habitatbäumen
- Ökologische Baubegleitung
- Planung individueller Vermeidungs-, Ausgleichs- und Monitoringmaßnahmen
Wir führen Artenschutzkontrollen bei Bedarf mit technischen Hilfsmitteln wie Drohnen mit Wärmebildkamera oder Hubsteigern durch. Steht eine Änderung des Bebauungsplans an, übernehmen wir ebenfalls die erforderliche Artenschutzprüfung. Die Ergebnisse dokumentieren wir in einem schriftlichen Gutachten mit aussagekräftigen Fotos. Werden geschützte Arten festgestellt, stimmen wir das weitere Vorgehen eng mit der zuständigen Behörde ab.
Artenschutz für Bauanträge und Planungssicherheit
Im Rahmen von Bauanträgen müssen konkrete Aussagen zum Artenschutz getroffen werden. Wir erstellen dafür ausführliche Gutachten, Kurzgutachten oder Protokollberichte zum Vorkommen planungsrelevanter Tierarten im Hinblick auf § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Unsere Leistungen umfassen die Darstellung der fachlichen Grundlagen, die Erfassung des Ist-Zustands, die Bewertung der Planung sowie Vorschläge für notwendige Vermeidungs- oder Ausgleichsmaßnahmen.
Gern beraten wir Sie außerdem zum Thema Ökologische Baubegleitung. Nähere Informationen finden Sie hier.